Hilfestellung bei der Antragstellung
Pflegen Sie einen Angehörigen oder sind Sie selbst pflegebedürftig? Denn im Fall einer vorliegenden Pflegestufe haben Sie einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel, wie z. B. Schutzschürzen, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmitteln, Mundschutz und weitere Hilfsmittel.
Dieser Anspruch gilt sowohl für pflegebedürftige ältere Menschen als auch für pflegebedürftige Kinder und Erwachsene. Ihre Krankenkasse bezuschusst Hilfsmittel und Pflegemittel – die Höhe der Zuschüsse kann hier je nach Einsatzzweck stark variieren: von der kompletten Übernahme aller Kosten bis zu anteiligen Zuschüssen.
So können Sie Zuschüsse bis zu 480 pro Jahr erhalten! Wir beraten Sie hierzu, helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung oder übernehmen auf Wunsch auch die Antragstellung bei der Krankenkasse für Sie.
![]() |
Desinfektionsmittel für Hände, Flächen etc. | |
![]() |
Kleidung, wie z. B. Schutzschürzen | |
![]() |
Einmalhandschuhe | |
![]() |
Bettschutzeinlagen | |
![]() |
Mundschutz |