Hilfestellung bei der Antragstellung
Pflegen Sie einen Angehörigen oder sind Sie selbst pflegebedürftig? Denn im Fall einer vorliegenden Pflegestufe haben Sie einen Anspruch auf die Finanzierung von Pflegehilfsmittel in Höhe von 40 € im Monat durch Ihre Pflegekasse.
Dieser Anspruch gilt für alle Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5, für alt und jung. Ihre Pflegekasse bezuschusst diese Pflegehilfsmittel bei häuslicher Pflege. Die Höhe der Zuschüsse kann hier je nach Einsatzzweck stark variieren: von der kompletten Übernahme aller Kosten bis zu anteiligen Zuschüssen. So können Sie Zuschüsse bis zu 480 € pro Jahr erhalten (40 € im Monat)!
Wir beraten Sie hierzu, helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung oder übernehmen auf Wunsch auch die Antragstellung bei der Krankenkasse für Sie.
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Desinfektionsmittel für Hände Desinfektionsmittel für Flächen |
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Schutzschürzen zum einmaligen Gebrauch Schutzschürzen wiederverwendbar |
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Einmalhandschuhe Einmalfingerlinge |
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Bettschutzeinlagen | |
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Mundschutz zum einmaligen Gebrauch |